Bereits seit dem 1. April 2019 erhalten Eltern von Kindergartenkindern einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro zum Elternbeitrag. Dieser wird für 3 Kindergartenjahre gezahlt und ist an den Stichtag 1. September gebunden. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden und damit an den Kindergarten. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Anders verhält es sich beim Krippengeld, das zum 1. Januar 2020 eingeführt wurde. Damit werden Eltern nun bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird allerdings nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.
Diesen und weitere Informationen erhalten Sie online über das Zentrum Bayern Familie und Soziales https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/