EU-Schulprogramm – Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte

Kinder sollen Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte wertschätzen und ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten entwickeln. Beides unterstützt das EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufen und Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert.

Aktualisiert am: 05.03.2024
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Aktuelle Informationen

Prämiert: Die schönsten EU-Schulprogramm-Poster

Staatsministerin Michaela Kaniber hat die sechs Gewinner – drei Kindergärten und drei Schulen - prämiert. Die Ministerin überreichte den Kindern ihre Auszeichnungen. Als Preis haben alle Kindergärten und Schulen einen Besuch auf dem Bauernhof gewonnen. Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern!

Gefunden: Die schönsten EU-Schulprogramm-Poster

Online-Antragstellung ab Schuljahr 2023/24

Neu für Lieferanten

Ab dem Schuljahr 2023/24 ist für das EU-Schulprogramm eine Online-Antragstellung für die Lieferanten möglich. Die Antragstellung läuft über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS.

Für Lieferanten – Antragstellung in iBALIS externer Link
Neu für Schulen

Im Rahmen der Online-Antragstellung erhalten Sie über das OWA-Postfach Ihrer Schule eine E-Mail mit einem Einmallink zur Bestätigung der Lieferungen im Rahmen des EU-Schulprogramms. Mit einer zügigen Bearbeitung unterstützen Sie Ihren Lieferanten bei einer reibungslosen Online-Antragstellung. Als Schule haben Sie keine Anbindung zum KiBiG.web des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und müssen hier auch keine E-Mail-Adresse beantragen oder hinterlegen.

Wichtig: Schulen, die am EU-Schulprogramm teilnehmen, sind verpflichtet das Programm Voll in Form an ihrer Schule umzusetzen!
Zum Programm Voll in Form externer Link
Neu für Kindergärten und Häuser für Kinder

Künftig erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie bestätigen können, welche Lieferungen Sie im Rahmen des EU-Schulprogramms erhalten haben. Bitte tragen Sie auf KiBiG.web dafür unbedingt Ihre aktuelle E-Mail-Adresse ein. Sie unterstützen so Ihren Lieferanten bei einer reibungslosen Online-Antragstellung.

E-Mail-Adresse überprüfen auf KiBiG.web externer Link
Anfragen zur Teilnahme, Antragstellung und Abrechnung richten Sie bitte direkt an das

Kompetenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Menzinger Str. 54, 80638 München Telefon: 0871 9522-4200 Fax: 0871 9522-4399

E-Mail: eu-schulprogramm@fueak.bayern.de

Informationen für Einrichtungen

Teilnehmen können
  • Grund- und Förderschulen (mit Kindern der Jahrgangsstufen 1 bis 4)   
  • Kindergärten und Häusern für Kinder (mit Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt)

Ihre Einrichtung (Schule, Kindergarten, Haus für Kinder) kann jederzeit in das EU-Schulprogramm einsteigen. Allerdings liefern nur zugelassene Lieferanten Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte. Wählen Sie daher einen Lieferanten für die Belieferung aus der Liste der zugelassenen Lieferanten aus und nehmen Sie mit diesem Kontakt auf. An welchem Wochentag und Ihre Einrichtung welche Produkte erhält, vereinbaren Sie mit Ihrem Lieferanten. Eine (schul-)wöchentliche Lieferung ist grundsätzlich erwünscht. Durch die Umstellung auf die Online-Antragstellung für Lieferanten vereinfacht sich generell die Handhabung von Förderanträgen und – speziell für Sie als Einrichtung – Ihre notwendigen Arbeitsschritte in diesem Prozess. Lesen Sie dazu unbedingt das aktuelle Merkblatt für Einrichtungen 2023/2024.

Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bemisst sich nach der Stichtagsregelung wie folgt:
  • in Häusern für Kinder und Kindergärten:
    die Anzahl der Kinder bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. August 2023 in der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2023/2024 registriert bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 Jahre alt sind; d.h. (Vorschul-)Kinder, die im August 2023 noch in der Einrichtung registriert sind, im September 2023 aber in die Schule wechseln, werden nicht mehr mitgezählt. 
  • in Grund- und Förderschulen:
    die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1. August 2023 in der Schule für das Schuljahr 2023/2024 registriert bzw. angemeldet sind.

Diese Anzahl ist verbindlich für das gesamte Schul-/Kindergartenjahr. Eine Anpassung der Kinderzahlen während des Kita-/Schuljahres ist nicht mehr möglich!

Schulen, Kindergärten und Häuser für Kinder können sich von einem zugelassenen Lieferanten beliefern lassen. Der Abschluss eines Liefervertrages mit Ihrem Obst- bzw. Milch-Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferanten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.

Liste der zugelassenen Lieferanten für Obst, Gemüse, Milch (PDF) - Staatliche Führungsakademie (FüAk) externer Link

Aufgabe des Lieferanten ist, termingerecht und in der vereinbarten Qualität und Menge frische Lebensmittel zu liefern.

Aufgabe der Einrichtung ist, die Ausgabe der Lebensmittel an die Kinder in flankierende Maßnahmen einzubetten.

Verpflichtend ist, die Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes umzusetzen: Kindern sollen die Vielfalt und der Wert von Obst und Gemüse nahe gebracht und gesunde Ernährungsgewohnheiten gefördert werden.

Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert.

Weitere zusätzliche Angebote des Staatsministeriums für flankierende Maßnahmen zu den Themen Ernährung, Hauswirtschaft und Landwirtschaft finden Einrichtungen auf

Alltagskompetenzen - Angebote für Schulen und Kitas

Einrichtungen unterliegen bei der Annahme bzw. Abgabe von Milch und Milchprodukten im EU-Schulprogramm grundsätzlich dem Lebensmittelrecht (insbesondere Einhaltung der Kühlkettenpflicht). Vor der Teilnahme bzw. vor Beginn der Lieferung wird daher dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen.

Die belieferten Einrichtungen müssen mit dem aktuellen Poster oder auf der Homepage der Einrichtung darauf hinweisen, dass sie am ESP teilnehmen. Das Poster ist deutlich sichtbar und lesbar dauerhaft im Eingangsbereich – mindestens im DIN A 3 Format – anzubringen. Zur Verfügung stehen eine fertige Druckdatei oder eine Vorlage zum Selbergestalten.

Wichtige Unterlagen

Informationen für Lieferanten

Wichtige Unterlagen
Antrag auf Zuwendung

Ab dem Schuljahr 2023/2024 können Sie Ihren Antrag einfach online über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS stellen. Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Komptenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Antragstellung in iBALIS externer Link

Die Antragsunterlagen stehen für einen Übergangszeitraum auch noch als ausfüllbare PDF-Formulare zur Verfügung.

Schuljahr 2023/2024

Schuljahr 2022/2023

Allgemeine Formulare

FAQs zur Online-Antragstellung

Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten aus den Einführungsveranstaltungen zum EU-Schulprogramm zusammengefasst. Umfassende Informationen sowie weitere, hilfreiche Unterlagen und Dokumente zur Online-Antragstellung finden Sie bereits weiter oben auf dieser Seite. Bitte lesen Sie diese sorgfältig. Wir wünschen Ihnen einen guten Start auf iBALIS.

Wie kann man sich für die Online-Antragstellung bei iBALIS anmelden?

Neben Ihrer 10-stelligen Betriebsnummer benötigen Sie eine PIN. Bei verschiedenen Betriebsnummern benötigen Sie für jede Betriebsnummer eine eigene PIN. Die PIN können Sie beim LKV beantragen. Weitere Informationen und die Kontaktdaten des LKV finden Sie auf der iBALIS Anmeldeseite bzw. im Infoschreiben der FüAk vom 04.04.2023.

Infobrief: EU-Schulprogramm (ESP) im Schuljahr 2022/23 – PIN-Beantragung für ESP-Online externer Link

Ist es möglich, für einen Teil der belieferten Einrichtungen die Beihilfe online zu beantragen und für einen anderen Teil in Papierform?

Es ist möglich, mit beiden Varianten parallel zu arbeiten. Allerdings wird das Papierverfahren nur noch für eine Übergangszeit akzeptiert. Daher ist es ratsam, Ihre Einrichtungen möglichst schnell auf die Online-Antragsstellung umzustellen.

Kann eine bereits erfasste Lieferbestätigung storniert werden für den Fall, dass man in die Papierantragstellung wechseln möchte?

Sobald Sie eine Lieferbestätigung online erfasst und an die Einrichtung gesendet haben, muss diese auch online von der Einrichtung bestätigt werden. Solange Sie die Lieferbestätigung noch nicht an die Einrichtung versendet haben (sie sich also noch im Status "In Erfassung" befindet), müssen Sie sie zunächst online löschen und können dann zum Papierverfahren wechseln.

Muss man jede Lieferbestätigung einzeln absenden?

Ja, jede Lieferbestätigung muss einzeln versendet werden. Egal ob sie manuell oder per Import angelegt wurde.

Was gilt für Einrichtungen, die die Produktgruppen "Obst und Gemüse" sowie "Milchprodukte" von zwei unterschiedlichen Lieferanten erhalten?

In diesem Fall können beide Lieferanten ihre jeweiligen Lieferbestätigungen für Milchprodukte bzw. Obst und Gemüse erstellen. Zu beachten ist, dass zwei verschiedene Lieferanten nicht dieselbe Einrichtung mit der gleichen Produktgruppe in derselben Lieferperiode beliefern dürfen.

Die Einrichtung hat zwei Wochen Zeit, die Lieferungen zu bestätigen. Sollte dies nicht geschehen, muss die Lieferbestätigung erneut versendet werden und Sie sollten ggf. die Einrichtung kontaktieren. Um den Link erneut zu versenden, müssen Sie die Lieferbestätigung in iBALIS öffnen und die Lieferbestätigung noch einmal verschicken. Sollte eine vorschulische Einrichtung die E-Mail-Adresse im BayKiBig aktualisieren müssen, so dauert es 24 Stunden, bis die Aktualisierung in iBALIS übernommen wurde. Dann erst können Sie die Lieferbestätigung noch einmal an die Einrichtung verschicken.

Kann ich einen Sammelantrag stellen, ehe alle Lieferbestätigungen bestätigt sind?

Sie müssen nicht nur einen einzigen Sammelantrag für die ganze Lieferperiode schicken. Sie können die online bestätigten Lieferbestätigungen auch auf mehrere Sammelanträge aufteilen.

Kann man den Sammelantrag und die Lieferbestätigungen für die eigenen Unterlagen ausdrucken?

Wenn Sie den online Sammelantrag abgeschickt haben, liegt dieser als PDF in Ihrem iBALIS-Bereich unter der Rubrik "Sammelanträge". Sie können ihn mit allen angehängten Lieferbestätigungen ausdrucken.

Müssen Einrichtungen auch in iBALIS angemeldet sein, um sich die Bestätigungen ansehen zu können?

Die Einrichtungen haben keinen Zugang zu iBALIS. Sie müssen nur den Einmallink in der Bestätigungsmail öffnen und bestätigen bzw. ablehnen.

Können die Einrichtungen sehen, welcher Lieferant sie beliefert?

Dies kann bei der Bestätigung über den Einmallink gesehen werden. Hier ist eine Kontrolle bzw. Abgleich durch die Einrichtungen sinnvoll.

Können die Einrichtungen bei einer Ablehnung der Lieferbestätigung auch einen Ablehnungsgrund angeben?

Dies ist nicht möglich. In diesem Fall sollte eine Klärung zwischen dem Lieferanten und der Einrichtung erfolgen.

Muss man bei Ausnahmefällen (Außenstellen schulischer Einrichtungen, Heilpädagogische Tagesstätten) die ausgedruckte Lieferbestätigung weiterhin unterschreiben?

Wie bisher muss bei diesen Ausnahmefällen die Lieferbestätigung von Lieferant und Einrichtung unterschrieben werden.

Erhalte ich die Abrechnung dann auch über iBALIS oder weiterhin auf dem Postweg?

Die Bescheide werden weiterhin per Post versendet.

Portionspauschalen, -anzahl und Liefermengen

In den Tabellen sind die Portionspauschale (inkl. Lieferung) pro Portion, die maximal beihilfefähige Menge Obst/Gemüse sowie die maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl Milch und Milchprodukte pro berücksichtigungsfähigem Kind und Lieferperiode dargestellt. Eine Mischung in der Produktgruppe Milch ist grundsätzlich möglich, sofern die maximale Portionsanzahl in der Summe je Lieferperiode nicht überschritten wird.

Eine Portion Obst/Gemüse bzw. Milch entspricht folgenden Mengen:
  • 100 Gramm Obst und Gemüse
  • 200 Milliliter Milch
  • 200 Gramm Buttermilch
  • 150 Gramm Joghurt/Quark
  • 30 Gramm Käse
Hinweis

Seit dem Schuljahr 2022/23 beträgt die Portionspauschale 0,35 € für konventionelle Produkte und 0,46 € für Öko-Produkte.

Bei vierteljährlicher Antragstellung
Schulquartal
Lieferperiode
Portionspauschale
Maximale Portionsanzahl
Milch/Milchprodukte
Maximal zuwendungsfähige
Menge Obst/Gemüse
3. Schulquartal (2023/24)
Achtung: Am Montag, 29.04.2024, und Dienstag 30.04.2024, sind Lieferungen NICHT mehr förderfähig, wenn die maximale Portionsanzahl/Menge für das 3. Quartal bereits ausgeschöpft ist. 
Februar bis April 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
9 Portionen
900 Gramm
2. Schulquartal (2023/24)
November 2023 bis Januar 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
11 Portionen
1100 Gramm
1. Schulquartal (2023/24)
August bis Oktober 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
6 Portionen
600 Gramm
4. Schulquartal (2022/23)
Mai 2023 bis Juli 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
9 Portionen
900 Gramm
Bei monatlicher Antragstellung
Schulquartal
Lieferperiode
Portionspauschale
Maximale Portionsanzahl
Milch/Milchprodukte
Maximal zuwendungsfähige
Menge Obst/Gemüse
3. Schulquartal (2023/24)
Achtung: Am Montag, 29.04.2024, und Dienstag, 30.04.2024, sind Lieferungen NICHT mehr förderfähig, wenn die maximale Portionsanzahl/Menge für April bereits ausgeschöpft ist.
Februar 2024
März 2024
April 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
3 Portionen
3 Portionen
3 Portionen 
300 g
300 g
300 g
2. Schulquartal (2023/24)
Januar 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
4 Portionen
400 Gramm
Dezember 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
3 Portionen
300 Gramm
November 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
4 Portionen
400 Gramm
1. Schulquartal (2023/24)
Oktober 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
4 Portionen
400 Gramm
September 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
2 Portionen
200 Gramm
August 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
0 Portionen
0 Gramm
4. Schulquartal (2022/23)
Juli 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
2 Portionen
200 Gramm
Juni 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
3 Portionen
300 Gramm
Mai 2023
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
4 Portionen 
400 Gramm